AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen von Machinex

1. Geltungsbereich & Vertragsstruktur

1.1. Unternehmer-Klausel: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.

1.2. Geschäftsbereiche: Machinex (nachfolgend „Auftragnehmer“) wird in drei unterschiedlichen Funktionen tätig. Die konkrete Rolle ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot:

  • Vermittlung: Zusammenführung von Käufern und Verkäufern (Maklertätigkeit).
  • Verkauf: Eigengeschäftlicher Verkauf von Maschinen.
  • Vermietung: Zeitweise Überlassung von Maschinen gegen Entgelt.


1.3. Abwehrklausel: Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Machinex stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Besondere Bedingungen für die VERMITTLUNG (Makler)

(Gilt, wenn Machinex als Vermittler auftritt)

2.1. Vertragsgegenstand: Machinex schuldet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertragsabschlusses über Maschinen oder Anlagen.

2.2. Vertragsabschluss Dritter: Der Kauf- oder Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten (Käufer/Verkäufer) zustande. Machinex wird nicht Vertragspartner des Hauptvertrages.

2.3. Haftungsausschluss: Machinex übernimmt keine Gewährleistung für die Bonität der vermittelten Vertragspartner oder die Qualität, Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der vermittelten Objekte. Angaben basieren auf Informationen Dritter.

2.4. Provision: Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung von Machinex ein Vertrag zustande kommt.

3. Besondere Bedingungen für den VERKAUF (Handel)

(Gilt, wenn Machinex als Verkäufer auftritt)

3.1. Beschaffenheit: Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten grundsätzlich nur die Angaben in der Auftragsbestätigung. Öffentliche Äußerungen oder Werbung des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.

3.2. Gefahrübergang & Lieferung: Sofern nicht anders vereinbart, gilt Lieferung „ab Standort“ (EXW – Ex Works gemäß Incoterms 2020).

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Dies gilt auch, wenn Machinex den Transport organisiert.

3.3. Sachmängelhaftung (Gewährleistung):

Gebrauchtware: Der Verkauf gebrauchter Maschinen und Anlagen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung („gekauft wie gesehen“).

Neuware: Bei fabrikneuen Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang.

Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus grob fahrlässigen bzw. vorsätzlichen Pflichtverletzungen.

3.4. Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Machinex. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt; die daraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt sicherungshalber an Machinex ab.

4. Besondere Bedingungen für die VERMIETUNG (Rental)

(Gilt, wenn Machinex Maschinen vermietet)

4.1. Übergabe & Mängelrüge: Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übernahme unverzüglich auf Betriebsfähigkeit und Mängel zu prüfen. Erkennbare Mängel sind sofort schriftlich zu rügen. Unterbleibt dies, gilt der Zustand als vertragsgemäß akzeptiert.

4.2. Pflichten des Mieters:

Bedienung: Die Maschine darf nur von qualifiziertem Fachpersonal unter Beachtung der Betriebsanleitung sowie der Arbeitsschutzbestimmungen bedient werden.

Wartung & Pflege: Der Mieter führt tägliche Kontrollen (Ölstand, Wasser, Filter) auf eigene Kosten durch.

Standort: Ein Wechsel des Standortes der Maschine ins Ausland oder über eine Distanz von mehr als 50 km bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Machinex.

4.3. Haftung & Versicherung:

Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die durch unsachgemäße Bedienung, Gewalteinwirkung oder Verletzung der Obhutspflicht entstehen.

Versicherungspflicht: Der Mieter verpflichtet sich, für die Mietdauer eine Maschinenbruchversicherung sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung vorzuhalten. Das Bruchrisiko trägt der Mieter.

4.4. Instandsetzung: Notwendige Reparaturen infolge normaler Abnutzung trägt Machinex. Schäden durch Fehlbedienung trägt der Mieter.

4.5. Haftungsausschluss Vermieter: Die verschuldensunabhängige Haftung von Machinex für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen. Schadensersatz für Nutzungsausfall ist ausgeschlossen, soweit Machinex nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

5. Allgemeine Bestimmungen (Für alle Bereiche)

5.1. Preise & Zahlung:

Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) berechnet.

5.2. Haftungsbeschränkung (Gesamt):

Machinex haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung (insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsstillstand oder Mangelfolgeschäden) ist ausgeschlossen.

5.3. Aufrechnung: Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

5.4. Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Lieferengpässe bei Vorlieferanten) befreien Machinex für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.

5.5. Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

6. Schlussbestimmungen

6.1. Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von Machinex.

6.2. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

6.3. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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